KI-Transparenzhinweis

Stand: 2. August 2026

Nordvind AI ist eine KI-Beratung – wir setzen Künstliche Intelligenz nicht nur für unsere Kunden ein, sondern auch bei der Erstellung von Inhalten dieser Website. Auf dieser Seite legen wir offen, wo und wie. Grundlage sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“), die seit dem 2. August 2026 gelten.

Bilder und Videos

Texte

Blogartikel entstehen mit Unterstützung von KI-Werkzeugen. Jeder Artikel durchläuft vor der Veröffentlichung einen redaktionellen Prozess: Themenauswahl, inhaltliche Prüfung und Freigabe erfolgen durch Alex Trupp, der die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte trägt (siehe Impressum, Angabe nach § 18 Abs. 2 MStV). Entsprechende Beiträge tragen einen Transparenzhinweis am Seitenende.

Marketing- und Servicetexte dieser Website (Startseite, Leistungsbeschreibungen) werden ebenfalls mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell verantwortet.

Guides (PDF-Downloads) werden mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft.

Kein KI-Chatbot

Diese Website enthält keinen Chatbot und kein anderes interaktives KI-System. Nachrichten über das Kontaktformular werden von Menschen gelesen und beantwortet.

Maschinenlesbare Kennzeichnung

Einzelne Bilddateien auf dieser Website enthalten Herkunfts-Metadaten nach dem IPTC-Standard (Digital Source Type: trainedAlgorithmicMedia), die von den verwendeten KI-Werkzeugen eingebettet wurden. Diese Transparenzseite ist zudem über die Datei llms.txt maschinell auffindbar.

Rechtlicher Rahmen

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Betreiber, KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte offenzulegen, die realen Personen ähneln (sogenannte Deepfakes), sowie bestimmte KI-generierte Texte zu kennzeichnen. Nähere Hinweise gibt die Europäische Kommission in ihren Leitlinien zu den Transparenzpflichten (C(2026) 5054 final vom 20. Juli 2026).

Vor dem 2. August 2026 erstellte und veröffentlichte Inhalte müssen nach diesen Leitlinien nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Wir kennzeichnen bestehende KI-Inhalte dennoch freiwillig und kennzeichnen alle ab dem 2. August 2026 veröffentlichten Inhalte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Für redaktionell geprüfte Texte nutzen wir die gesetzlich vorgesehene Ausnahme für Inhalte unter menschlicher Überprüfung und redaktioneller Verantwortung – und weisen trotzdem transparent auf den KI-Einsatz hin.

Fragen?

Bei Fragen zum KI-Einsatz auf dieser Website: alex.trupp@nordvind-ai.de